Chronisch kranke Kinder benötigen häufig Medikamente, auch während der Schulzeit oder der Nachmittagsbetreuung. Regelmäßig stellt sich dabei die Frage, ob Lehrer*innen oder das Betreuungspersonal einem Kind Medikamente geben dürfen, ohne dabei Gefahr zu laufen, gegen Gesetze zu verstoßen. Wann besteht sogar die Pflicht, tätig zu werden?