Am Internationalen Tag des Ehrenamtes wird in Deutschland der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland an besonders engagierte Personen vergeben. Generell ist das Ehrenamt von großer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und fürs Funktionieren des Gemeinwesens.
Ob in der freiwilligen Feuerwehr, als Elternbeirat in der Schule, als Schöffin im Gericht, ob als Wahlhelfer*in oder kommunaler Mandatsträger: Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie helfen anderen oder der Umwelt – unentgeltlich und ohne eigenen Vorteil. Doch wie im Berufsleben können sich auch bei Ausübung eines Ehrenamtes Unfälle ereignen oder eine Krankheit die Folge sein. Doch im Fall des Falles sind Sie abgesichert!
Weil Sie im Interesse der Allgemeinheit aktiv werden, genießen Sie wie Beschäftigte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Damit wird der Dienst an der Gesellschaft sicher, denn die umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung kommen allen zugute, die diesen leisten. Voraussetzung für den Unfallschutz ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit im Auftrag einer Schule, einer Körperschaft oder einer Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgt, unentgeltlich ist und nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird.
DGUV: Versicherungsschutz im Ehrenamt
UKH Broschüre: Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement