Grundsätzlich spielt es keine Rolle welche Sportart ausgeübt wird. Wettkämpfe und ehrgeiziges Erreichen sportlicher Höchstleistungen dürfen jedoch nicht im Vordergrund stehen.
Voraussetzungen:
Betriebssport muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit betrieben werden und der Teilnehmerkreis im wesentlichen auf die Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens beschränkt sein. Die Übungszeiten und ihre Dauer müssen in einem dem Ausgleichszweck dienenden Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit stehen. Außerdem muss er im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden und von dieser bzw. einem von ihr Beauftragten zweckgerichtet befürwortet oder unterstützt werden.