Unter dem Begriff Haushaltshilfe fallen unter anderem Reinigungskräfte, Küchenhilfen, Gartenhilfen, Babysitter sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer.
Seit 01. Januar 2006 ist ein einheitlicher Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte (bis 400,00 Euro) in Privathaushalten zusammen mit anderen Sozialversicherungsbeiträgen an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft zu zahlen. Die Unfallkasse bleibt aber weiterhin für die Entschädigung von Unfällen der in Privathaushalten Beschäftigten zuständig. Ebenso bleibt die Unfallkasse für die Beitragserhebung der nicht geringfügig Beschäftigten (mehr als 400,00 Euro) in Privathaushalten zuständig.