Jährliche Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung von Rentenempfängern, die im Ausland leben.
Beschreibung
Für Rentenbezieher im Ausland
Die Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung muss jährlich von den Rentenempfängern, die im Ausland leben, übersandt werden. Sollte das nicht geschehen, wird die Rentenzahlung eingestellt.