Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles gewährt die UKH:
- Heilbehandlung und Pflege
- Ausstattung mit Körpersatzstücken
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft einschließlich Übergangsgeld
- Ergänzende Leistungen
- Verletztengeld
- Verletztenrente
- Sterbegeld und Überführungskosten
- Rente an Hinterbliebene