"Neue" Renten (...nach 2004)
Das heißt, die Rente wird zum Beispiel zum 01.07.2009 festgestellt, Auszahlungsbeginn ist jedoch erst Ende des Monats.
"Alte" Renten (...vor 2004)
Bis zum 31.12.2003 entstandene Renten sind am jeweils 1. des Monats fällig. Sie müssen am 1. des Monats auf dem Konto des Rentenempfängers sein.
Wiedergewährung einer Rente
Rentenzahlung irgendwann einmal (aber vor 2004). Dann Rentenentzug und Wiedergewährung einer Rente, weil sich z. B. die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wieder entsprechend erhöht hat (dokumentiert z. B. durch ein Gutachten). In einem solchen Fall verhält es sich wie bei den "neuen" Renten.