Zum 1. Januar 2021 treten verschiedene Änderungen im Berufskrankheitenrecht in Kraft. Grundlage ist ein Beschluss des Deutschen Bundestags von Mai 2020. Die wohl wichtigste Änderung: Der Unterlassungszwang fällt weg, also die Verpflichtung für die Betroffenen, die krankmachende Arbeit aufzugeben, damit eine Berufskrankheit überhaupt anerkannt…