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Datum: Kategorie(n): Versicherungsschutz · Sicherheit · Gesundheit · Drucken

Homeoffice in Zeiten von Corona: Das sollten Beschäftigte und Betriebe jetzt beachten

Dank mobiler Endgeräte können viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Job bereits von unterwegs erledigen. Flexibel und mobil wird auf Dienstreisen oder im Homeoffice gearbeitet. Gerade in der aktuellen Corona-Situation gewinnt dies immens an Bedeutung. Um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken, können jetzt viele im Homeoffice arbeiten. Da stellt sich selbstverständlich auch die eine oder andere Frage nach dem Arbeits- und Gesundheitsschutz. Und wie steht es um den Versicherungsschutz der Beschäftigten? Wir zeigen die wichtigsten Aspekte auf.

Wie ist Homeoffice eigentlich definiert?

Der Begriff Homeoffice umfasst zunächst die beiden gängigsten Formen des Arbeitens außerhalb des betrieblichen Büroarbeitsplatzes: Telearbeit und mobiles Arbeiten.

  • Telearbeit: Gemäß § 2 Abs. 7 ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) sind Telearbeitsplätze vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Die Ausstattung des Arbeitsplatzes entspricht daher den betrieblichen Büroarbeitsplätzen.
  • Mobiles Arbeiten: Im Gegensatz zur Telearbeit ist die Arbeitsform des mobilen Arbeitens (auch mobile Telearbeit oder Mobile Office genannt) bisher nicht rechtlich definiert. Charakteristisch für das mobile Arbeiten ist, dass es weder an das Büro, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden sein muss. So können Mitarbeiter*innen von einem beliebigen Ort über das mobile Netz ihre Arbeit erledigen.

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für mobiles Arbeiten?

Die Ausstattung mit einem dienstlichen Notebook oder gar die Nutzung privater Computer für dienstliche Zwecke fällt nicht in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeit erfolgt hier ohne Bindung an einen fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebes. Allerdings muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin seinen/ihren Pflichten gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) weiterhin dadurch gerecht werden, indem er/sie organisatorische Maßnahmen trifft und den Beschäftigten klare Verhaltensanweisungen gibt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass kurzfristig verordnetes mobiles Arbeiten im Homeoffice in der Dauer wie ein Telearbeitsplatz anmuten kann – je nachdem wie lange die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus andauern.  

Ist ein Unfall während der Arbeit zu Hause versichert?

Beschäftigte sind auch im Homeoffice gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Dies gilt allerdings nur, wenn ein Unfall unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeit passiert, und nicht bei "privaten Verrichtungen". Geht der Arbeitnehmer in seine private Küche, um sich ein Glas Wasser zu holen und rutscht dabei aus, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Sind bei Telearbeit und dem mobilen Arbeiten generell Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht zu berücksichtigen?

Sowohl bei Telearbeit und beim mobilen Arbeiten hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und die Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten gleichermaßen sicherzustellen. Für beide Tätigkeitsbereiche gilt hier das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und es müssen die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände getroffen werden, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Welche Vorgaben gelten bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes?

Arbeitet ein Beschäftigter nur gelegentlich oder befristet im Homeoffice, ist es ausreichend, wenn dafür ein Laptop genutzt wird. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht davon aus, dass diese Form der mobilen Arbeit auch für die aktuelle Corona-Situation gilt. Erst bei regelmäßiger Arbeit von zu Hause aus, der sogenannten Telearbeit, muss ein fester Bildschirmarbeitsplatz eingerichtet und die Arbeitsstättenverordnung beachtet werden. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in Einheit mit der Gefährdungsbeurteilung dann auch die Büroausstattung (drehbarer Bürostuhl, Beleuchtungssituation etc.)

Wie richte ich meinen Homeoffice-Arbeitsplatz gesund ein?

  • Gerät so aufstellen, dass möglichst keine Fenster oder Lichtquellen sich darin spiegeln oder ins Gegenlicht geschaut werden muss. Tageslicht kommt am besten von der Seite.
  • Alle Arbeitsmittel, die ständig bei der Arbeit am Bildschirm benötigen werden, sollten sich direkt vor Ihnen befinden. Unordnung lenkt ab und stresst. Manches kann natürlich entfernt abgelegt werden, dadurch bleibt man in Bewegung und tut damit etwas für die Gesundheit.
  • Die Arbeit am Laptop kann länger als dessen Akkukapazität in Anspruch nehmen. Das Kabel des Netzteiles vorsorglich so verlegen, dass ein Stolpern und hängenbleiben vermieden wird.
  • Der Abstand zum Bildschirm sollte 50-70 cm betragen.
  • Separate Tastatur, Maus und wenn vorhanden auch einen separaten Bildschirm für Arbeiten am Notebook nutzen, da sie eine ergonomischere Arbeitshaltung ermöglichen. Tipp: Sowohl Mauszeigergeschwindigkeit und Doppelklickeigenschaften lassen sich in den Einstellungen des Betriebssystems individuell anpassen. Der Mauszeiger sollte sich ohne allzu viele Mausbewegungen – handgelenkschonend – steuern lassen.
  • Am besten schaut man entspannt von oben auf den Bildschirm herab, so als würde man ein Buch lesen. Für optimales Sehen sollte der Monitor so weit nach hinten geneigt sein, dass der Blick senkrecht auf den Bildschirm trifft. So ist sichergestellt, dass der Kopf beim Blick auf den Monitor leicht gesenkt ist, was Verspannungen vorbeugt. Als Faustformel gilt: Es sollte über den oberen Bildschirmrand hinweg geschaut werden können – ohne den Kopf in den Nacken zu strecken.
  • Richtiges Sitzen und Sitzplatz: Die Oberarme hängen locker herab und bilden mit den Unterarmen eine waagerechte Linie zur Tastatur. Oberarme und Unterarme bilden einen Winkel von 90° oder mehr. Es sollte immer die ganze Sitzfläche genutzt werden, damit der Rücken abgestützt wird. Gegebenenfalls mit der Rückenlehne korrigieren. Der rechte Winkel gilt auch für die Ober- und Unterschenkel. Dabei sollten die Füße ganz auf den Boden gestellt werden, zur Not muss eine improvisierte-Fußstütze vorhanden sein.
  • Dynamisches Sitzen ist wichtig. Also öfter die Sitzhaltung ändern und Bewegungspausen machen, um Verspannungen im Rücken vorzubeugen.

Welche Regeln gelten für die Arbeitszeit im Homeoffice?

Sind im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten geregelt, gelten diese auch im Homeoffice, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Auch wenn die Arbeitszeit im Homeoffice eher frei gestaltet werden kann, muss das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Es regelt sowohl die Höchstarbeitszeit von normalerweise acht Stunden als auch die Vorschrift zur Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen. Bis 23 Uhr zu arbeiten und dann am nächsten Tag um 8 Uhr morgens weiterzumachen, wäre also nicht erlaubt.

Was machen Eltern, die im Homeoffice arbeiten und gleichzeitig Kinder betreuen müssen?

Auch hier gilt das Arbeitszeitgesetz. Zu weiteren Regelungen sprechen Sie am besten ihren Arbeitgeber an. Wenn Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, stehen weder Sie noch die Kinder dabei untergesetzlichem Unfallversicherungsschutz. Bei Unfällen greift in diesem Fall die Krankenversicherung. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns gerne an.

Welche Anforderungen an den Datenschutz gibt es?

Auch die Datenschutzgesetze sind bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten. So dürfen sensible Informationen, beispielsweise Kunden- und Personaldaten, in der Wohnung nicht offen herumliegen. Der Zugang zu betriebsinternen Systemen muss geschützt sein. Die Arbeitnehmer*innen müssen sicherstellen, dass nur sie allein, also auch nicht Familienangehörige oder gar Dritte, Zugang zu PC und Mobiltelefon und damit zu vertraulichen Daten am Homeoffice-Arbeitsplatz haben.

So drehen Sie im Homeoffice nicht durch

  • Organisieren Sie sich einen festen Arbeitsplatz und vermeiden Sie Ablenkungen. So fällt die gedankliche Trennung zwischen Arbeit und Freizeit leichter.
  • Setzen Sie sich Ziele und machen Sie einen Plan.
  • Achten Sie auf Ihre Haltung, Ihr Rücken und Ihr Nacken werden es Ihnen danken! Stehen Sie immer mal auf und machen kleine Bewegungspausen.
  • Pflegen Sie Ihre sozialen Kontakte zu Ihren Kolleginnen und Kollegen. Ein kurzer Anruf ersetzt den Plausch in der Kaffeeküche oder auf dem Flur.
  • Achten Sie darauf, Ihre Pausen einzuhalten und keine unnötigen Überstunden zu machen. 

©Adobe Stock, tippapatt

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